Pflegeberatung bei Ihnen zu Hause
Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI
Was ist ein Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI?
Der Beratungseinsatz ist für Menschen vorgesehen, die zu Hause gepflegt und versorgt werden. Er soll dazu beitragen, die häusliche Pflege zu sichern und pflegende Angehörige praktisch zu unterstützen.
Bei dem Termin geht es um Ihre konkrete Pflege- und Versorgungssituation zu Hause: Was funktioniert im Alltag gut, wo bestehen Schwierigkeiten und welche Unterstützung könnte hilfreich sein?
Sie erhalten verständliche Informationen und Hinweise, zum Beispiel zu:
Pflegehilfsmitteln
Entlastungsmöglichkeiten für pflegende Angehörige
Leistungen der Pflegeversicherung
einer möglichen Anpassung des Pflegegrades
weiteren Beratungs- und Unterstützungsangeboten
Welche Themen besprochen werden, richtet sich nach Ihrer persönlichen Situation und Ihren Fragen.
Möglichst dieselbe Beratungsperson
Die Beratungseinsätze sollen möglichst dauerhaft von derselben Person durchgeführt werden. So ist Ihre Situation bereits bekannt, Veränderungen fallen leichter auf und Sie müssen nicht bei jedem Termin von vorne beginnen.
Die Beratungseinsätze werden persönlich von mir, Jacqueline Stapf, durchgeführt.
Wer muss den Beratungseinsatz in Anspruch nehmen?
Ob der Beratungseinsatz freiwillig oder verpflichtend ist, hängt vom Pflegegrad und von den in Anspruch genommenen Leistungen ab.
Pflegegrad 1
Bei Pflegegrad 1 ist der Beratungseinsatz freiwillig. Er kann einmal pro Kalenderhalbjahr in Anspruch genommen werden.
Pflegegrad 2 bis 5
Wenn Sie Pflegegeld beziehen und keine Pflegesachleistungen eines ambulanten Pflegedienstes nutzen, ist der Beratungseinsatz einmal pro Kalenderhalbjahr verpflichtend.
Das bedeutet:
ein Beratungseinsatz zwischen dem 1. Januar und dem 30. Juni
ein weiterer Beratungseinsatz zwischen dem 1. Juli und dem 31. Dezember
Pflegegrad 4 und 5
Auch bei Pflegegrad 4 und 5 ist ein Beratungseinsatz pro Kalenderhalbjahr verpflichtend, wenn Pflegegeld bezogen und kein ambulanter Pflegedienst für Pflegesachleistungen eingesetzt wird.
Auf Wunsch kann die Beratung bei Pflegegrad 4 und 5 häufiger, nämlich einmal pro Kalenderquartal, in Anspruch genommen werden.
Pflegesachleistungen oder Kombinationsleistung
Wenn Sie Pflegesachleistungen oder eine Kombinationsleistung mit einem ambulanten Pflegedienst nutzen, ist der Beratungseinsatz freiwillig. Sie können ihn einmal pro Kalenderhalbjahr in Anspruch nehmen.
Besonderheit beim Umwandlungsanspruch
Nutzen Sie regelmäßig einen Teil des Pflegesachleistungsbetrages über den Umwandlungsanspruch für ein anerkanntes Angebot zur Unterstützung im Alltag, ohne gleichzeitig Pflegesachleistungen eines ambulanten Pflegedienstes zu beziehen, bleibt der Beratungseinsatz einmal pro Kalenderhalbjahr verpflichtend.
Wenn Sie nicht sicher sind, welche Regelung bei Ihnen gilt, können Sie dies bei Ihrer Pflegekasse erfragen.
Warum ist der rechtzeitige Nachweis wichtig?
Wenn der Beratungseinsatz verpflichtend ist, muss er gegenüber der Pflegekasse nachgewiesen werden.Wird ein verpflichtender Beratungseinsatz nicht fristgerecht nachgewiesen, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen. Im Wiederholungsfall kann das Pflegegeld entzogen werden.
So läuft der Beratungseinsatz ab
1. Termin vereinbaren
Sie melden sich telefonisch oder per E-Mail bei mir. Anschließend vereinbaren wir einen Termin bei Ihnen zu Hause.
2. Beratung bei Ihnen zu Hause
Bei dem Termin besprechen wir Ihre aktuelle Pflege- und Versorgungssituation sowie die Fragen, die Sie oder Ihre Angehörigen beschäftigen.
3. Informationen und praktische Hinweise
Sie erhalten verständliche Informationen und konkrete Hinweise zu den Themen, die für Ihre Situation wichtig sind.
4. Nachweis für die Pflegekasse
Nach dem Termin wird der erforderliche Nachweis über den durchgeführten Beratungseinsatz an die zuständige Pflegekasse übermittelt.
Was kostet der Beratungseinsatz?
Für gesetzlich Pflegeversicherte entstehen durch den Beratungseinsatz keine Kosten. Die Abrechnung erfolgt direkt mit der zuständigen Pflegekasse.
Privatversicherte klären bitte vor der Terminvereinbarung mit ihrer privaten Pflegeversicherung, ob der Beratungseinsatz durch mich anerkannt wird und wie die Abrechnung erfolgt.
Wenn Sie einen Beratungseinsatz vereinbaren möchten oder Fragen dazu haben, melden Sie sich gerne bei mir.